Vertriebsaufbau in Frankreich

Wie viel kostet ein französischer Mitarbeiter?

Fradeo TEAM
 • 
17. Januar 2020

Benötigt eine deutsche Firma für ihr Frankreichgeschäft Personal vor Ort, sollte schon im Vorfeld geklärt werden, welche Kosten damit verbunden sind. Für eine realistische und möglichst umfassende Kalkulation müssen dabei vor allem auch die Sozialabgaben für französische Mitarbeiter beachtet und berechnet werden.

Wir geben Ihnen einen Einblick in die Grundsätze der französischen Personalkosten.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Die arbeitsrechtlichen Grundlagen zur Regelung der Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern basieren auf dem Code du Travail, dem französischen Arbeitsgesetzbuch, sowie auf den über 500 in Frankreich direkt auf die jeweils betroffenen Arbeitsverhältnisse anwendbaren Tarifverträgen.

Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich

Wie auch seit 2015 in Deutschland gibt es in Frankreich seit 1946 einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance), der von der Regierung auf Vorschlag einer Mindestlohnkommission (Commission Nationale de la négociation collective) entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung festgesetzt wird.

Die Höhe des SMIC wird jedes Jahr zum 1. Januar von der französischen Regierung festgelegt. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 1 521,22 € brutto für 151,67 Stunden pro Monat, das bedeutet 10,03 Euro brutto pro Stunde.

Den SMIC beziehen in Frankreich etwa 10,6 Prozent der Erwerbstätigen (Stand: Anfang 2017).

Ausnahmen

Für drei Ausnahmegruppen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht:

Außerdem sollte jeder Arbeitgeber auch eventuell greifende Tarifverträge beachten. Diese können, je nach Einstufung des Personals, Tariflöhne vor sehen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. Dabei gilt zwischen dem gesetzlichen und dem tarifvertraglichen Mindestlohn immer der für den Arbeitnehmer günstigste Mindestlohn.

Sozialversicherungsbeiträge

Die tatsächlichen, alle Posten umfassenden Lohnkosten hängen aber auch von der Höhe der zu leistenden Sozialabgaben ab. Grundsätzlich gilt: Unabhängig vom Unternehmenssitz des Arbeitgebers werden im Fall der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge nach dem französischen Recht fällig.

Nach Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat wies Frankreich im Jahre 2017 mit 32,8 Prozent den höchsten Anteil Lohnnebenkosten an den Lohnkosten in der EU auf. Frankreich lag mit diesem Wert knapp vor Schweden mit 32,7 Prozent und weit vor Deutschland (22,6 Prozent). Bei den Arbeitskosten lag Frankreich mit durchschnittlich 36,00 Euro pro geleisteter Stunde an fünfter Stelle nach Dänemark, Belgien, Schweden und Luxemburg.

Frankreich gehört damit zu den teuersten Standorten weltweit. Um die Kosten für Arbeitgeber zu senken, neue Einstellungen zu fördern und damit auch die immer noch sehr hohe Arbeitslosigkeit in Frankreich (8,8 Prozent im März 2019) zu bekämpfen, hat die französische Regierung unter Staatspräsident Emmanuel Macron für 2019 einige grundlegende Änderungen des Arbeitsrechts vorgenommen. So wurden beispielsweise unterschiedliche Regime für die Alterszusatzvorsorge zusammengelegt und die Beitragssätze harmonisiert. Zudem wird eine bisher geltende nachträgliche Steuergutschrift für die Sozialbeiträge auf Löhne bis zum 2,5-fachen des Mindestlohns in eine Rückführung der Krankenversicherungsbeiträge von 6 Prozentpunkten (auf 7 Prozent) umgewandelt.

Weitere Lohnbestandteile

In vielen französischen Unternehmen haben zudem die verschiedenen Formen der Prämienleistungen einen wichtigen Stellenwert. Im Schnitt machen sie circa 10 bis 15 Prozent des durchschnittlichen (Jahres-) Bruttogehaltes aus.

Allerdings sind solche Prämien für den Arbeitgeber nur verpflichtend, soweit sie im Vertrag festgelegt oder zum gebräuchlichen Gegenstand geworden sind. Prämien werden Einkommensteuern und Sozialabgaben unterzogen. Hängt die Prämie von einem jährlichen Objektiv ab, muss dieses Ziel jedes Jahr mit dem Arbeitnehmer neu verhandelt werden. Wird dies versäumt, muss die festgelegte Prämie gewährt werden.

Eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer (participation aux résultats) ist bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Unternehmen ist diese freiwillig. Die Prämien können sowohl für Unternehmen als auch für ihre Arbeitnehmer sozialabgaben- und steuerrechtliche Vorteile haben.

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer in Frankreich häufig sogenannte Titres oder Tickets Restaurant. Sie erlauben Mitarbeitern von Unternehmen ohne eigene Kantine, diese in Restaurants oder Lebensmittelgeschäften einzulösen. Diese Art von Gutscheine werden einerseits durch eine Arbeitgeberabgabe und teilweise durch einen Arbeitnehmerbeitrag finanziert.

Zusätzlich können Arbeitgeber ihren Angestellten sogenannte Urlaubs-Schecks (Chèques Vacances) und Geschenke-Schecks (Chèques Cadeaux) zukommen lassen. Der Arbeitgeberanteil ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig. In Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten ist der Arbeitnehmeranteil in Höhe von bis zu 30 Prozent des Mindestgehaltes pro Arbeitnehmer sozialabgabenfrei. Ein jährlich festgelegter Höchstbetrag darf dabei nicht überschritten werden (Code général des impôts art. 81 Nr.19). Da Weihnachtsgeld in Frankreich nicht üblich ist, lässt sich dieses als dreizehntes Monatsgehalt oder als von einem Ziel abhängige Prämie gestalten.

Entsandkräfte, die vom deutschen Mutterhaus für eine begrenzte Zeit für eine französischen Niederlassung tätig sind, erhalten zudem in den meisten Fällen Ausgleichszahlungen für Umzug, Schulgeld, Miete und höhere Lebenshaltungskosten.

Arbeitszeiten in Frankreich

Die gesetzliche Regelarbeitszeit in Frankreich beträgt 35 Stunden pro Woche (Art. L 3121-27 Code du Travail). Darüber hinaus können Überstunden geleistet werden. Die Regelungen für Überstunden befinden sich in den Art. L 3121-28 ff. des Code du Travail.

Geleistete Überstunden werden mit einem erhöhten Stundenlohn vergütet. Für die ersten acht Überstunden ist für jede geleistete Überstunde ein um 25 Prozent erhöhtes Gehalt und für die darüber hinaus geleisteten Überstunden ist ein um 50 Prozent erhöhtes Gehalt zu bezahlen (Art. L 3121-36 Code du Travail). Tarifvertraglich können auch andere Erhöhungen vorgesehen sein, die jedoch nicht unter 10 Prozent liegen dürfen. Unternehmens- oder Branchentarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können den teilweisen oder vollständigen Ersatz der Bezahlung der Überstunden durch entsprechenden Ausgleichsurlaub vorsehen (Art. L 3121-30 Code du Travail).

In Frankreich kann ein Arbeitsvertrag aber auch vorsehen, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden pauschal im monatlichen Gehalt abgegolten wird. Allerdings kann diese Regelung nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden; der Arbeitnehmer muss dieser auch seinerseits zustimmen.

Weiterhin gibt es im französischen Arbeitsrecht die Möglichkeit, ein jährliche Tagespauschale im Arbeitsvertrag festzusetzen (Convention de forfait-jours). Die Arbeitszeit wird somit nicht mehr in Stunden gerechnet, sondern in Tagen.

Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung muss die jährliche Tagespauschale vorsehen. Zudem müssen die Maximalarbeitszeiten sowie die Ruhezeiten berücksichtigen werden

Ein Praxisbeispiel

Für ein Unternehmen in Frankreich, das mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, betragen die Kosten für das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers in Vollzeit im Durchschnitt ungefähr 51.000 Euro.

Darin enthalten sind:

Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Stundenlohn für den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer von 31,82 Euro.

Aber Vorsicht: Dieser Stundenlohn variiert hinsichtlich der verschiedenen Branchen. Im Bereich der Unternehmenskommunikation (Informations- und Kommunikationsbranche) werden zum Beispiel mit 43,79 Euro deutlich höhere Stundenlöhne erzielt als beispielsweise in der Hotelbranche und Gastronomie, wo ein Arbeitnehmer im Durchschnitt nur 21,11 Euro an Gehaltskosten verursacht.

Auch auf regionaler Ebene zeigt sich ein recht ausgeprägtes Lohngefälle. Weit an der Spitze steht der Großraum Paris, die Île-de-France, die allein etwa 30 Prozent des nationalen BIP erwirtschaftet. Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt lag hier 2015 um circa 29 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Die Regionen mit niedrigeren Durchschnittslöhnen wie die Bretagne, Aquitaine-Limousin-Poitou-Charentes oder Bourgogne-Franche-Comté erreichen gerade zwei Drittel des Niveaus des Großraums Paris. Neben Paris sind Lyon, Grenoble, Toulouse und Marseille die Städte mit dem höchsten Gehaltsniveau.

Fazit

Wie viel ein französischer Mitarbeiter einen deutschen Arbeitgeber tatsächlich kostet, hängt konkret ganz entscheidend davon ab, in welcher Branche und in welcher Region Frankreichs eine deutsche Firma sich etablieren möchte. Generell lässt sich sagen: In der Hotel- und Gastronomiebranche sind die Arbeitskosten am geringsten, in der Finanz- und Versicherungsbranche sind sie am höchsten.

Fradeo TEAM

Fradeo TEAM

Deutsch-französisches Stellenportal

Fradeo